Dachsanierung: Diese Vorschriften müssen Sie 2025 beachten
Das seit dem 1. Januar 2025 gültige Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2025 richtet sich in erster Linie an Neubauten sowie an Bestandsgebäude, die modernisiert oder saniert werden. Wenn ein Dach saniert werden soll, sind rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, um spätere kostenintensive Probleme zu vermeiden. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Vorschriften Sie für eine Dachsanierung im Jahr 2025 beachten sollten.
Vorgehen bei einer Dachsanierung im Jahr 2025
Dachsanierungen sind anspruchsvolle Vorhaben, die eine sorgfältige Planung und ein fundiertes Verständnis der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen erfordern. Seit dem 1. Januar 2025 gelten mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2025 veränderte Anforderungen für Neubauten als auch für bestehende Gebäude, die modernisiert werden. Dabei stehen insbesondere die Energieeffizienz und die Einhaltung baurechtlicher Vorgaben im Mittelpunkt.
- Gesetzliche Anforderungen prüfen: Dazu gehören energetische Vorgaben, die Solardachpflicht sowie etwaige länderspezifische Sonderregelungen.
- Notwendige Genehmigungen einholen: Das ist besonders wichtig bei baulichen Veränderungen wie dem Einbau von Dachgauben oder der Montage von Photovoltaikanlagen.
- Fachliche Beratung in Anspruch nehmen: Ein Energieberater oder eine qualifizierte Dachdeckerfirma können dabei helfen, eine effiziente Sanierungslösung zu entwickeln und gesetzliche Anforderungen sicher umzusetzen.
Diese konkreten Vorschriften müssen bei einer Dachsanierung 2025 beachtet werden
Die neuen, konkreten Vorschriften betreffen vor allem die Themenbereiche baurechtliche Vorgaben, Energieeffizienz und Dämmung. Oftmals gibt es hier lokale Unterschiede, die berücksichtigt werden sollten.
U-Wert
Der U-Wert, früher als k-Wert bekannt, ist die wichtigste Kennzahl zur Bewertung der Wärmedämmeigenschaften von Bauteilen. Je niedriger dieser Wert ist, desto besser ist die Dämmwirkung und desto weniger Wärme geht über das Bauteil verloren.
- Nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2025 darf der U-Wert für Flachdächer maximal 0,20 W/(m²·K) betragen. Um diesen Wert zu erreichen, ist in der Regel eine Dämmschicht von etwa 16 bis 20 Zentimetern erforderlich. Das Dach muss also so gedämmt sein, dass der Wärmeverlust deutlich reduziert wird und dadurch der Energieverbrauch gesenkt werden kann.
- Für Steildächer legt das GEG 2025 einen maximalen U-Wert von 0,24 W/(m²·K) fest. Das bedeutet, dass hier eine ausreichende Wärmedämmung notwendig ist, um den Energieverlust zu begrenzen und gleichzeitig eine möglichst hohe Energieeffizienz zu gewährleisten.
Solarpflicht bei Dachsanierungen: abhängig vom Bundesland
Die Solarpflicht wird auf Länderebene geregelt und fand ihren Anfang in Baden-Württemberg, gefolgt von Berlin. Das gilt sowohl für Neubauten als auch bei umfassenden Dachsanierungen.
Ziel dieser Regelung ist es, den Anteil erneuerbarer Energien im Gebäudesektor zu steigern und damit die Klimaschutzziele Deutschlands voranzutreiben. Die Vorgabe verpflichtet dazu, Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen auf geeigneten Dachflächen zu installieren. Die Vorgaben sind allerdings nicht einheitlich auf Bundesebene geregelt, sondern hängen vom Bundesland ab, weshalb die lokal geltenden Vorschriften überprüft werden müssen.
- Bayern: Seit Januar 2025 existiert eine gesetzliche Soll-Vorgabe für den Einbau von Solaranlagen bei neuen Wohngebäuden sowie bei Dachsanierungen bestehender Wohnbauten. Diese Vorgabe ist rechtlich nicht bindend, sondern als Empfehlung zu verstehen und gilt nur für Dachflächen über 50 m². Für Nichtwohngebäude wurde bereits 2023 schrittweise eine verbindliche Solarpflicht eingeführt.
- Hessen: Die Solarpflicht gilt hier aktuell nur für gewerbliche Bauten. Demnach sind private Eigentümer derzeit nicht verpflichtet, eine Solaranlage anzubauen.
- Niedersachsen: Seit Anfang 2025 gilt gemäß § 32a der niedersächsischen Bauordnung eine Solarpflicht bei grundlegenden Dachsanierungen. Bei Neubauten und Sanierungen müssen mindestens 50 Prozent der Dachfläche mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden.
Sanierungen von Altbauten
Die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gelten auch für Bestandsgebäude, allerdings besteht keine allgemeine Pflicht zur umfassenden Sanierung. Die gesetzlichen Anforderungen kommen insbesondere in bestimmten Fällen zur Anwendung:
- Erneuerung von über 10 Prozent der Dachfläche
- Bei einem Eigentümerwechsel (etwa durch Kauf, Erbschaft oder Schenkung): Hier greifen die Pflichten, ausgenommen bei Ein- und Zweifamilienhäusern, die am 1. Februar 2002 bereits vom damaligen Eigentümer selbst bewohnt wurden.
- Bestimmte Nachrüstpflichten: z. B. Dämmung der obersten Geschossdecke, sofern diese bisher ungedämmt ist und sich darunter beheizte Räume befinden.
Gerade bei älteren Immobilien entspricht die vorhandene Dämmung oftmals nicht den heutigen Anforderungen. Häufig ist überhaupt keine Dämmung vorhanden. Eine ungedämmte oberste Geschossdecke muss laut § 47 GEG nachträglich gedämmt werden. Dabei darf der U-Wert nicht höher als 0,24 W/(m²·K) sein.
Finanzierungsmöglichkeiten und Zuschüsse bei Dachsanierungen im Jahr 2025
Die Kosten einer Dachsanierung können je nach Dachfläche, Materialwahl und Umfang der Maßnahmen erheblich schwanken. Zu den kostengünstigsten Varianten der Neueindeckung zählen Stahlblech, Bitumenbahnen und Betondachsteine, die mit etwa 15 bis 30 Euro pro Quadratmeter zu Buche schlagen.
- Tonziegel liegen preislich zwischen 25 und 50 Euro pro Quadratmeter, während eine Eindeckung mit Schiefer deutlich teurer ist und etwa 70 bis 140 Euro pro Quadratmeter kostet. Für ein Reetdach muss man mit Ausgaben von rund 100 bis 150 Euro pro Quadratmeter rechnen.
- Auch bei den Dämmverfahren gibt es Preisunterschiede: Untersparrendämmungen liegen meist im Bereich von 25 bis 60 Euro pro Quadratmeter, während die Zwischensparrendämmung mit etwa 50 bis 80 Euro pro Quadratmeter kalkuliert werden muss.
Die Dachsanierung zählt zu den aufwändigsten Maßnahmen im Rahmen einer Gebäudemodernisierung. Durch verschiedene Förderprogramme kann die finanzielle Belastung jedoch deutlich gemindert werden.
- Zu den wichtigsten bundesweiten Unterstützungsangeboten zählen die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) sowie alternativ der Steuerbonus nach § 35c EStG. Beide Programme bieten attraktive finanzielle Anreize in Form von direkten Zuschüssen oder steuerlichen Erleichterungen, insbesondere bei energetischen Sanierungen.
- Wichtig zu beachten: Die BEG-Förderung und der Steuerbonus nach § 35c EStG sind nicht miteinander kombinierbar. Daher sollte individuell geprüft werden, welche Variante im Einzelfall vorteilhafter ist. Das geschieht idealerweise in Rücksprache mit einem Steuerberater.
Ergänzend zu den bundesweiten Förderprogrammen bieten viele Bundesländer, Städte und Gemeinden eigene Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen an. Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie bei den zuständigen regionalen Energieagenturen oder den örtlichen Behörden.
Da Kürzungen im Klima- und Transformationsfonds vorgesehen sind, empfiehlt es sich für Hausbesitzer, Förderanträge möglichst frühzeitig einzureichen, um noch von den derzeit gültigen Förderbedingungen zu profitieren.
Fazit: Erfolgreiche Dachsanierung 2025 unter Berücksichtigung aller relevanten gesetzlichen Vorgaben
Zu den konkreten Veränderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2025, das seit dem 1. Januar 2025 gilt, gehören Vorgaben zum U-Wert. Dieser bezieht sich auf die Wärmedämmungseigenschaften von Bauteilen und unterscheidet sich je nachdem, welche Dachform eingebaut wird.
Hinzukommen Veränderungen in Bezug auf die Solarpflicht. Diese sind allerdings uneinheitlich und von den Bundesländern selbst geregelt. In Hessen gibt es derzeit keine Solarpflicht für Eigenheimbesitzer, während in Bayern eine nicht-bindende Soll-Vorgabe für den Einbau von Solaranlagen in neuen Wohngebäuden gilt.
Die hohen Kosten einer Dachsanierung können durch mögliche Finanzierungen und Zuschüsse abgefedert werden, weshalb eine Überprüfung empfehlenswert ist. Konkrete sind hier die Bundesförderung für effiziente Gebäude und der Steuerbonus nach § 35c EStG erwähnenswert. Lokal kann es zusätzliche Angebote geben.
Eine Dachsanierung ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die sorgfältige Vorbereitung und fundiertes Wissen über die relevanten Gesetze und Vorschriften voraussetzt. Egal, ob es darum geht, das Gebäudeenergiegesetz einzuhalten, die passenden Dämmverfahren auszuwählen oder erneuerbare Energien einzubinden – jede einzelne Entscheidung beeinflusst dauerhaft die Energieeffizienz und den Wert Ihres Hauses. Durch eine durchdachte Planung und fachkundige Begleitung können Sie jedoch gewährleisten, dass Ihre Dachsanierung erfolgreich umgesetzt wird.
FAQ – Häufige Fragen zu Vorschriften für Dachsanierungen 2025
Gibt es bei einer Dachsanierung eine Solarpflicht?
In einigen Bundesländern gibt es eine Pflicht zur Nutzung von Solartechnik, die bei Neubauten oder Dachsanierungen erfüllt werden muss. Das bedeutet, dass Eigentümer künftig darauf achten müssen, dass ein festgelegter Anteil der Dachfläche mit Photovoltaik-Anlagen oder Solarthermie ausgestattet wird oder eine bestimmte Menge Strom durch Photovoltaikanlagen erzeugt wird. Die Vorgaben variieren von Bundesland zu Bundesland und müssen individuell geprüft werden.
Ab wann gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2025?
Die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2025 sind ab dem 1. Januar 2025 in Kraft getreten.
Welche baurechtlichen Vorgaben gelten bei einer Dachsanierung im Jahr 2025?
Die Änderungen betreffen beispielsweise die Energieeffizienz. Neben der Solarpflicht für einige Bundesländer gehören konkrete Vorgaben zum U-Wert dazu. Der Wert ist die wichtigste Kennzahl zur Bewertung der Wärmedämmeigenschaften von Bauteilen. Je nach Dachart gelten hier unterschiedliche Vorgaben für die Dicke der Dämmung.
Müssen Dächer von Altbauten saniert werden?
Die in Kraft getretenen Regelungen gelten auch für bereits bestehende Gebäude, allerdings gibt es keine allgemeine Sanierungspflicht für Dächer. In einigen konkreten Fällen, wie einer Erneuerung von über 10 Prozent der Dachfläche, treten die Regelungen ein. Auch bei einem Eigentümerwechsel greifen die Regelungen.
Welche Zuschüsse gibt es bei einer Dachsanierung 2025?
Eine Dachsanierung kann mit hohen Kosten einhergehen, weshalb es sich für Eigentümer lohnt, das Recht auf mögliche Finanzierungen oder Zuschüsse überprüfen zu lassen. Hier gibt es einige lokale Möglichkeiten. Auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude und der Steuerbonus nach § 35c EStG sollten berücksichtigt werden, wenn Sie sich für eine Finanzierung Ihrer Dachsanierung interessieren.